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Absturz an der Jungfrau hat Konsequenzen für Bergführer |
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Written by News Editor
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Friday, 05 October 2007 |
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Beirut
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Nach dem Bergdrama an der Jungfrau vom Juli leitet die Militärjustiz ein Verfahren gegen die beiden Bergführer ein. Es bestehe der Verdacht auf mehrfache fahrlässige Tötung, teilte der militärische Untersuchungsrichter mit.
Bei der Tour auf die Jungfrau waren nach heftigen Schneefällen in den Tagen zuvor fünf Rekruten und ein Wachtmeister im Alter zwischen 20 bis 23 Jahren oberhalb des Rottal-Sattels in den Tod gestürzt.
chs./(sda) Gegen die zwei Bergführer, die den Armeeunfall an der Jungfrau überlebt haben, wird eine Voruntersuchung wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die sechs Soldaten starben durch eine Lawine, welche sie höchstwahrscheinlich selber ausgelöst hatten. Die Bergführer waren zusammen mit Angehörigen der Gebirgsspezialisten-RS auf einer Ausbildungstour im Aufstieg zur Jungfrau.
War die Tour zu gefährlich?
Nach dem schwersten Militärunfall seit fast 15 Jahren war im Sommer eine heftige Kontroverse darüber entbrannt, ob die Tour auf die Jungfrau nach den Schneefällen der vorangegangenen Tage nicht zu riskant gewesen sei.
Der militärische Untersuchungsrichter Christoph Huber präsentierte am Donnerstag das Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF). Darin liefern die Davoser Experten Erkenntnisse für die Untersuchung des Bergunfalls vom 12. Juli.
Lawine selber ausgelöst
Das SLF kommt zum Schluss, dass die Seilschaften oberhalb des Rottalsattels die Unfalllawine «höchstwahrscheinlich» selber ausgelöst haben. Dass sie von Dritten oder Tieren losgetreten worden sei, bezeichnet das Gutachten als «höchst unwahrscheinlich»; ebenso einen spontanen Lawinenabgang.
Der Absturz ist nach Einschätzung des SLF eine direkte Folge des Lawinenabgang. Die oberen beiden Seilschaften stürzten mit der Lawine ins Rottal ab; die nachfolgenden Personen wurden vom Rand der Lawine mitgerissen. Am Hangfuss kamen sie zum Stillstand und überlebten.
Die Lawinengefahr schätzen die Experten für den Unfalltag als «erheblich» ein, was der Gefahrenstufe 3 entspricht.
«Einzig sinnvolle Erklärung»
Ausser der Lawine gebe es keine andere sinnvolle Erklärung für die Unfallursache; jede andere Theorie lasse sich nicht mit den Tatsachen vereinbaren, hält das Gutachten fest. Das SLF widerspricht damit dem Präsidenten des Schweizerischen Bergführerführerverbands, Georg Flepp: Er hatte an einer Medienkonferenz der Armee den Fehltritt eines einzelnen als mögliche Unfallursache ins Spiel gebracht.
Dass nicht alle Beteiligten sofort erkannten, dass eine Lawine abging, widerspricht laut SLF dem angenommenen Unfallhergang nicht. Es sei durchaus möglich, dass ein Lawinenanbruch von den hinteren Personen nicht sofort als solcher wahrgenommen wurde.
Weitere Verfahren möglich
Nachdem die vorläufige Beweisaufnahme abgeschlossen ist, wird Huber eine Voruntersuchung gegen die Bergführer einleiten; für beide gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Dass nach tödlichen Bergunfällen gegen Bergführer ermittelt wird, ist keine Seltenheit. Eine Ausdehnung der Voruntersuchung auf weitere Personen schliesst der Untersuchungsrichter aber «explizit nicht aus».
Nach Abschluss der Voruntersuchung wird der zuständige Ankläger der Militärjustiz entscheiden, ob es zu einer Anklageerhebung und damit einem Gerichtsverfahren kommt. |