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Freispruch für Max Strauß PDF Print E-mail



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Written by News Editor   
Monday, 06 August 2007

Happy End für den Sohn von Franz Josef Strauß: In der Neuauflage des Prozesses um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist Max Strauß vom Landgericht Augsburg freigesprochen worden - und erhält obendrein eine Entschädigung.

Die Richter folgten damit dem Plädoyer der Verteidigung.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert. Sie warf Strauß vor, rund 340.000 Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß habe als gewerbsmäßiger Lobbyist Provisionszahlungen in Millionenhöhe nicht angegeben.

Die Richter sahen dafür keine ausreichenden Beweise. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Strauß wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen als gewerblicher Lobbyist Steuern hinterzogen habe.

„Ich bin sehr erleichtert“, sagte Strauß nach dem Urteil. „Ich bin froh, dass die Vorwürfe geprüft und widerlegt worden sind.“ Durch das Verfahren habe er sich in seiner persönlichen Existenz bedroht gesehen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Für eine Hausdurchsuchung erhält Strauß eine Entschädigung.

Im ersten Verfahren war der 48-Jährige vom selben Gericht wegen der Hinterziehung von umgerechnet 1,3 Millionen Euro Steuern zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof jedoch wegen Rechtsmängeln in der Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren nach Augsburg zurück. Strauß hatte stets bestritten, vom Waffenhändler Karlheinz Schreiber Geld erhalten zu haben.

(AP/AFP/dpa)

 

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