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Mahnwache vor Sperrzaun erlaubt PDF Print E-mail

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Written by News Editor   
Saturday, 02 June 2007

Nach einer Gerichtsentscheidung dürfen einige wenige Demonstranten am Sperrzaun in Heiligendamm eine Mahnwache abhalten - unter strengen Auflagen. Zwei NPD-Demonstrationen wurden hingegen verboten.

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat in einem am Samstag veröffentlichten Beschluss eine Mahnwache vor dem Sperrzaun um das Gelände des G8-Gipfels in Heiligendamm erlaubt - allerdings unter strengen Auflagen. Die Rostocker Polizei hatte gegen eine Erlaubnis des Verwaltungsgerichts Schwerin Beschwerde eingelegt.

Das OVG wies diese zurück, verschärfte aber die Auflagen für die Kundgebung. So dürfen maximal 15 Menschen an der Veranstaltung teilnehmen, zudem müssen die Teilnehmer 24 Stunden vor Beginn namentlich bei der Polizei anmelden.

Die Mahnwache darf nicht näher als 200 Meter an den Sperrzaun heranrücken und muss mindestens 100 Meter von der Straße entfernt sein. Zudem habe die Polizei das Recht, am Ort weitere Einzelheiten selbst zu regeln. Die Mahnwache soll am Dienstag am Osteingang des Gipfelgeländes stattfinden.

"Polizeilicher Notstand"

Einen für den heutigen Samstag in Schwerin geplanten NPD-Aufmarsch gegen den G8-Gipfel hat das OVG hingegen verboten. Die Richter bestätigten damit zumindest teilweise ein von der Stadt ausgesprochenes Versammlungsverbot für die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns.

Auch eine anschließende Klage der NPD gegen die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg: Das Gericht in Karlsruhe stellte die Klage zurück. In der Kürze der Zeit sei eine Entscheidung nicht zu treffen gewesen, sagte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage. Zwar werde später über das Verbot entschieden, doch nicht mehr an diesem Wochenende.

Auch die angekündigte Gegendemonstration eines Antifa-Bündnisses darf nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht stattfinden.

Zwei Veranstaltungen eines SPD-Ortsvereins sowie des Schweriner Jugendrings erlaubten die Richter allerdings und wiesen die entsprechenden Beschwerden zurück. Das Gericht bestätigte zudem das vom Verwaltungsgericht Schwerin erlassene Verbot gegen einen NPD-Aufmarsch in Ludwigslust. Die Beschlüsse des OVG sind rechtskräftig.

"Magnet für gewaltbereite Personen"

Die Stadt Schwerin hatte die Kundgebungen der NPD und drei Gegenveranstaltungen wegen „polizeilichen Notstands“ verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot unter Auflagen wieder auf. Dagegen legte die Stadt Beschwerde beim OVG ein. Die öffentliche Sicherheit sei im Falle einer Genehmigung akut gefährdet, weil zu wenige Polizisten bereitstünden.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Die geplante NPD Veranstaltung berge die Gefahr von gewalttätigen Zusammenstößen, heißt es in dem Beschluss. Angesichts der Lageeinschätzung der Polizei seien die Risiken „wegen des hohen Kräfteeinsatzes im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel nicht beherrschbar“. Die Gegendemo eines Antifa-Bündnisses sei zudem ein „ein Magnet für gewaltbereite Personen aus der linken Szene“.

Auf ihrer Internetseite forderte die NPD unterdessen ihre Mitglieder auf, sich trotz der Verbote auf den Weg zu machen. Als Ausweichmöglichkeit hatte die NPD-Landtagsfraktion zudem eine Kundgebung in Ludwigslust angemeldet. Wie das Verwaltungsgericht Schwerin, untersagte das OVG diese Veranstaltung. Die Polizei will bereits an Kontrollstellen rund um Schwerin anreisende Demonstranten abweisen.

(AFP/dpa)

 



 

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